Pflegeleistungen & Finanzierung

Wer zahlt was? – Ihre Leistungen clever finanziert

Die gute Nachricht vorweg: Viele unserer Unterstützungsangebote lassen sich über bestehende Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse abrechnen. Damit Ihre Entlastung nicht zur finanziellen Belastung wird, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen – und helfen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

131 € monatlich für haushaltsnahe und alltagsunterstützende Leistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher erhalten monatlich 131 € von der Pflegekasse – zweckgebunden für anerkannte Angebote wie unseres.

  • Haushaltsnahe Hilfe (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkaufen, leichte Gartenarbeiten)
  • Alltagsbegleitung (z. B. Gespräche, Spaziergänge, Freizeitgestaltung)
  • Hilfe bei Struktur & Organisation im Alltag
  • Der Betrag ist nicht auszahlbar, aber ins Folgejahr bis zum 30.06. übertragbar
  • Wir sind ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot – die Abrechnung ist möglich

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Vertretung, wenn pflegende Angehörige verhindert sind

Wenn Ihre Pflegeperson z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Termine ausfällt, springen wir ein – auch stundenweise. Diese Leistung greift ab Pflegegrad 2.

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Pflegebedürftige können den Betrag frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen, je nach Bedarf.
  • 3.539€ jährlich gesamt  für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 
  • Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegeleistungen eingesetzt werden
  • Betreuung & Begleitung bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson
  • Strukturhilfe, Aufsicht, Spaziergänge, Gespräche, Aktivierung

Ärztlich verordnete Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)

Unterstützung im Haushalt bei akuter Krankheit – auch ohne Pflegegrad

Wenn Sie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer OP Hilfe brauchen, kann Ihr Arzt eine Haushaltshilfe verordnen. Diese wird über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet.

  • Akute Erkrankung oder Entlassung aus dem Krankenhaus
  • Verordnung durch Arzt & Genehmigung der Krankenkasse
  • Haushaltsnahe Unterstützung (Reinigung, Kochen, Einkaufen, Wäsche)
  • Betreuung von Kindern (z. B. bei Erkrankung eines Elternteils)

Diese Leistung ist unabhängig von einem Pflegegrad – sie richtet sich an alle gesetzlich Versicherten.

Selbstzahler-Leistungen

Wenn keine dieser Möglichkeiten für Sie infrage kommt, können Sie unsere Angebote natürlich auch privat buchen – individuell, flexibel und zu einem fairen Stundensatz.

Diese Leistung ist unabhängig von einem Pflegegrad – sie richtet sich an alle gesetzlich Versicherten.

Schnell und verstsändlich auf einen Blick

Wir helfen Ihnen beim Durchblick.

Die Welt der Pflegeleistungen ist komplex – aber Sie müssen da nicht allein durch.
Wir beraten Sie gern persönlich, erklären alles Schritt für Schritt und kümmern uns auch um die Abrechnung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir sind für Sie da.